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Der Caritasverband Tecklenburger Land e.V. sowie die Caritas-Altenhilfe Tecklenburger Land GmbH bietet in ihren verschiedenen Einrichtungen Freiwilligen Dienste
ab August 2025 an:

Bundesfreiwillige/Freiwillige für ein soziales Jahr (m/w/d)

Die Caritas im Tecklenburger Land unterhält Fachdienste der Kinder-, Jugend-, Familien-, Senioren- sowie Sucht- und Drogenberatung. Sie betreibt einen ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst. Sie ist Träger der Don-Bosco-Förderschule und des Sonnenschein-Kindergartens in Recke. Der Caritasverband als Alleingesellschafter der Caritas-Altenhilfe Tecklenburger Land GmbH betreibt vier stationäre Altenhilfeeinrichtungen, eine Tagespflege sowie Einrichtungen des Betreuten Wohnens.

Der Freiwilligendienst (Bundesfreiwillige BFD/Freiwillige für ein soziales Jahr FSJ) in den Einrichtungen der Caritas im Tecklenburger Land bietet beste Voraussetzungen, praktische Erfahrungen zu sammeln und Einblicke in soziale Berufe zu erlangen.

In der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, mit Behinderten oder mit alten Menschen können sozialen, emotionalen, religiösen und politischen Fähigkeiten erprobt und vertieft werden. Zudem lässt sich mit dem Freiwilligendienst eventuelle Wartezeit zwischen Schule und Ausbildungs- oder Studienbeginn sinnvoll überbrücken.

In der Altenhilfe, der Don-Bosco-Förderschule sowie im Sonnenschein-Kindergarten bietet der Caritasverband Tecklenburger Land e.V. ein interessantes Betätigungsfeld für Absolventen der freiwilligen Dienste - ganz gleich, wie alt Sie sind oder in welcher Lebenslage Sie sich befinden.

Die Freiwilligen haben die Möglichkeit, eigene Fähigkeiten, Wissen und Erfahrungen in den unterschiedlichsten Bereichen der sozialen Arbeit weiterzugeben. Gleichzeitig ist der Freiwilligendienst für die meisten Teilnehmer die Zeit, in der sie wertvolle Erfahrungen machen und unvergessliche Eindrücke empfangen. Mit Seminaren werden die Freiwilligen individuell begleitet.

Die Absolventen erhalten ein monatliches Taschengeld in Höhe von 453 Euro + Verpflegung. Sind die Voraussetzungen gegeben, besteht weiterhin Anspruch auf Kindergeld und können Vergünstigungen wie Schüler und Studenten in Anspruch genommen werden.


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